Alarmgeber
Typ SVT 02
Der preiswerte Alarmgeber SVT 02 empfiehlt sich für alle Standardanwendungen im Temperaturbereich von -30 °C bis +220 °C. Die Lieferung erfolgt komplett einbaufertig mit Dichtungen und Anschlusskabeln. Selbstverständlich passend für DIN, ANSI und JIS Flansche – und je nach Einsatzfall auch mit anderen Dichtungen konfiguriert.
Modell
SVT 02 |
STRIKO – Verfahrenstechnik Alarmgeber 02 |
Spezifikationen
Temperaturbereich |
-30 °C bis + 220 °C |
max. Stromstärke |
50 mA |
max. Widerstand vor dem Bersten |
20 Ω |
Leiterbahnmaterial |
Silber |
Membrane |
PEEK |
Dichtungen |
Klingersil C 4400 |
Zuleitungskabel |
teflonummantelt, 2 m lang, |
Vorteile in der Anwendung
- schnelles Erkennen einer Störung
- einfache Montage
- wartungsfrei
- in Nennweiten DN 25 bis DN 600 lieferbar
- in jeder Anlage kombinierbar mit Metall- und Graphitberstsicherungen, auch mit Berstscheiben anderer Hersteller
- auch einsetzbar mit Berstscheiben, die ohne Halter direkt zwischen Flansche montiert werden
- durch geringe Bauhöhe (5 mm) ist auch ein nachträglicher Einbau möglich
- der Alarmgeber ist ein eigenständiges Bauteil und unabhängig von der Berstscheibe
- auch nach Sicherheitsventilen einsetzbar
- Dauertemperaturbereich von -30 °C bis +220 °C
Hinweis zu ATEX
Sämtliche Alarmgeber / Leckagemelder von STRIKO sind im Sinne der Zündschutzart Eigensicherheit „i“ sogenannte „einfache elektrische Betriebsmittel“, wenn sie an einen eigensicheren Stromkreis angeschlossen werden. Die Anforderungen an “einfache elektrische Betriebsmittel” sind im Abs. 5.7 der Normen EN 60079-11:2012 bzw. IEC 60079-11 Ed. 6:2011-06 “Explosive atmospheres – Part 11: Equipment protection by intrinsic safety “i” behandelt.
Einfache elektrische Betriebsmittel, die gemäß den Anforderungen nach Abs. 5.7 der Normen EN 60079-11:2012 bzw. IEC 60079-11:2011 und nach Abs. 16.4 der Normen EN 60079-14: 2014 bzw. IEC 60079-14 Ed. 5: 2013-11 “Explosive atmospheres – Part 14: Electrical installations design, selection and erection” ausgeführt sind, müssen nicht zertifiziert sein (siehe Abs. 4.4.2 von EN 60079-14: 2014 bzw. IEC 60079-14 Ed. 5: 2013-11).
Derartige Teile fallen auch nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG, da sie keine eigene potenzielle Zündquelle aufweisen. Die Kennzeichnung von einfachen Betriebsmitteln kann durch eine beliebige Person/Institution einschließlich des Herstellers oder des Errichters vorgenommen werden und durch eine frei wählbare Bezeichnungsmarkierung oder Kodierung, die für die Anlage bevorzugt wird, erfolgen.